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Berufsgenossenschaftliche


Grundsatzuntersuchung nach G 25



(= Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)

Stapleruntersuchung



Diese Untersuchung ist eher als "Stapleruntersuchung" bekannt. Sinn und Zweck dieser Grundsatzuntersuchung ist es Unfall- und Gesundheitsgefahren für den Staplerfahrer selbst sowie für Dritte zu verhindern.
Notwendigkeit:
Neben einer Erhebung der Anamnese und einer allgemeinen Untersuchung in Hinblick auf die Tätigkeit sind folgende weitere spezielle Untersuchungen notwendig:
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens 
  • Urinuntersuchung 
  • Bei Bedarf auch Blutuntersuchungen





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