Betriebsmedizin


Zu einem erfolgreichen Unternehmen gehören leistungsfähige, gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Steigende Anforderungen stehen manchmal im Widerspruch zur individuellen Gesundheit der Beschäftigten. Angesichts des demographischen Wandels erscheint eine betriebliche Gesundheitsförderung wichtiger denn je. 

Berufs­genossen­schaftliche
Untersuchungen


Vorsorge­untersuchung nach G 20


(=Lärm)

Hörtest – Audiometrie


Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung muss bei allen Personen durchgeführt werden, bei denen eine Gehörgefährdung durch Lärm besteht (Grundsatz 20). In der Fachsprache bezeichnet man diesen „Hörtest“ als „Audiometrie“.

Die Untersuchung soll eine Schädigung des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkennen helfen und eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Sinnesorgans Ohr erhalten. Alle Personen, die im Lärmbereich tätig sind, sollten konsequent einen Gehörschutz tragen.

Vorsorge­untersuchung nach G 24


(= Haut)

Diese arbeitsmedizinische Untersuchung ist angezeigt bei Tätigkeiten an Arbeitsplätzen, an denen ein erhöhtes Hauterkrankungsrisiko besteht. Insbesondere sind gemäß GefStoffV arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsuntersuchungen) anzubieten bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag.

Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge, um Hauterkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Denn die Haut kann geschädigt werden durch Stoffe mit irritativer Wirkung, mit sensibilisierender Potenz, mit aknegener Potenz, durch physikalische Einwirkungen und Mikroorganismen.

Vorsorge­untersuchung nach G 25


(= Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)

Stapleruntersuchung


Sowohl im Straßenverkehr als auch im innerbetrieblichen Transport ereignen sich immer wieder tödliche Unfälle. Für derart verantwortungsvolle Aufgaben ist es daher erforderlich, dass der/die Fahrer/in fachlich und gesundheitlich in der Lage sind ein entsprechendes Fahrzeug zu bedienen.

Bei dieser Untersuchung wird nach möglichen Erkrankungen gesucht, welche andere Mitarbeiter oder den Staplerfahrer selbst gefährden könnten. Dabei wird vor allem auf internistische und neurologische Krankheiten sowie Erkrankungen der Augen und Ohren geachtet. Diese Vorsorge schützt daher vor allem vor Unfällen.

Vorsorge­untersuchung nach G 26


(= Atemschutzgeräte)

Feuerwehruntersuchung


Diese Untersuchung wird häufig bei Feuerwehrleuten gemacht, welche einen sogenannten "schweren Atemschutz" tragen. Da im Rahmen von Feuerwehreinsätzen eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit erforderlich ist, wird genau auch dies im Rahmen der Untersuchung überprüft.

Folgende Untersuchungen werden unter anderem bei der G26 durchgeführt:
allgemeine Untersuchung


- Röntgenaufnahme des Thorax (Brustkorb)
- Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung)
- Ergometrie (Belastungs-EKG)
- Sehtest
- Hörtest
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
- Größe und Gewicht

Vorsorge­untersuchung nach G 27


(=Isocyanate)

Warum ist eine G27 – Vorsorge notwendig?
Isocyanate sind organische Verbindungen, welche häufig bei Tätigkeiten zur Herstellung und Anwendung von Polyurethanen, also in der Kunststoffindustrie, vorkommen. Isocyanate können die Gesundheit sowohl akut als auch chronisch schädigen. So ist es möglich, dass akut Husten, Atemnot, Schnupfen und Augenreizungen entstehen.

Es ist aber auch möglich, dass sich allmählich obstruktive Atemwegserkrankungen (z.B. Isocyanat-Asthma) oder ein allergisches Kontaktekzem ausbilden. Isocyanate können sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden.

Was wird bei der G27 gemacht?
Im Rahmen der Vorsorge werden die Mitarbeiter(innen) beraten und untersucht. Dabei spielt die individuelle Arbeitsanamnese eine wichtige Rolle, wobei besonders auf Erkrankungen der oberen und tieferen Atemwege geachtet wird. Aus organisatorischen Gründen wird die Vorsorge meistens auf zwei verschiedene Termine gelegt.

1. Termin: Eine Blut- und Urinprobe wird genommen, um internistische Erkrankungen auszuschließen. An dieser Stelle soll betont werden, dass damit kein Drogentest durchgeführt wird, wie manchmal von einzelnen Mitarbeitern befürchtet wird. Zusätzlich wird bei der ersten Untersuchung nach diesem Grundsatz eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs veranlasst. Prinzipiell können auch bereits vorhandene Röntgenbefunde berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als 1 Jahr sind.

2. Termin: Bei einer körperlichen Untersuchung wird nach internistischen und neurologischen Krankheiten gesucht. Eine Lungenfunktionsuntersuchung (=Spirometrie) hilft, Hinweise auf eine Lungenerkrankung zu erhalten Alle beim ersten Termin erhobenen Befunde werden mit dem Mitarbeiter besprochen und der Proband erhält eine abschließende Bescheinigung zur Vorlage beim Vorgesetzten.

Vorsorge­untersuchung nach G 35


(=Aufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden)

Diese Untersuchung wird bei beruflichen Aufenthalten in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite) durchgeführt.

Vorsorge­untersuchung nach G 37


(= Bildschirmarbeitsplätze)

Sehtest


Die meisten Personen, welche viel am Computer arbeiten, sollten nach diesem Grundsatz untersucht werden. Ziel dieser Untersuchung ist es Gesundheitsbeschwerden, welche durch eine Tätigkeit an einem PC entstehen können, rechtzeitig zu erkennen und ggf. zu verhindern.

Vorsorge­untersuchung nach G 38


(=Nickel und seine Verbindungen)

Für Personen mit einer beruflichen Belastung durch Nickel gibt es diese Untersuchung.

Vorsorge­untersuchung nach G 39


(=Schweißrauche)

Körperliche Schädigungen durch Schweißrauche sind hier das Thema der Untersuchung.

Vorsorge­untersuchung nach G 41


(=Arbeiten mit Absturzgefahr)

Arbeiten mit Absturzgefahr. Eine Untersuchung für Personen, welche in großer Höhe arbeiten müssen.

Vorsorge­untersuchung nach G 42


(= Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung)

Die Untersuchung nach diesem Grundsatz gibt gezielt Anhaltspunkte für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflicher Aussetzung gegenüber Erregern, die zu Infektionskrankheiten führen können.

Die Vorsorge trägt dazu bei, gesundheitliche Beeinträchtigunen welche durch die Infektionserreger entstehen könne, frühzeitig zu erkennen oder zu verhindern.

Die Untersuchungsanlässe werden durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) bzw. Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vorgegeben.

Was wird bei der G42 gemacht?

- allgemeine Anamnese
- allgemeine körperliche Untersuchung
- Urinstatus
- Blutentnahme
- Kontrolle Impfstatus
- evtl. Schließen von Impflücken
- Beratung über Infektionskrankheiten

Vorsorge­untersuchung nach G 46


(=Belastungen des Muskel und Skelettsystems)

Untersuchung bei Belastung des Muskel- und Skelettsystems.

Biomonitoring


… ist die Untersuchung biologischen Materials zur Bestimmung von Gefahrstoffen. Ziel ist es Belastungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu reduzieren.
BEM

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)


Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat das Ziel, Arbeitsunfähigkeit Ihrer Beschäftigten möglichst zu vermeiden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Betriebliches Gesundheits­management (BGM)


„Wie der Job zur Arbeit werden kann“

Zu einem erfolgreichen Unternehmen gehören leistungsfähige, gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Steigende Anforderungen stehen manchmal im Widerspruch zur individuellen Gesundheit der Beschäftigten. Angesichts des demographischen Wandels erscheint eine betriebliche Gesundheitsförderung wichtiger denn je.

Die Digitalisierung begleitet uns überall in der Arbeitswelt und führt bei allen Vorteilen auch zu Problemen in der Arbeitswelt, welche sich auf Dauer nachteilig auf Unternehmen auswirken können. Es gibt diesbezüglich völlig neue Ansätze, wie BGM in Betrieben implementiert werden kann, um den neuen Herausforderungen im Wirtschaftsleben nachhaltig gerecht zu werden. Wichtige Faktoren sind dabei, auf die Arbeitsbedingungen, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu achten.

Menschen wünschen sich nicht nur einen Job. Sie wollen sinnvolle Aufgaben erfüllen, welche in einem wohlwollenden sozialen Umfeld ihnen Anerkennung und Zugehörigkeit wiederspiegeln. Dadurch fühlen sich diese Menschen gebraucht und erleben eine Sinnhaftigkeit in ihrer Arbeit. Und so wird der Job zur Arbeit.

Bei Interesse helfen wir gerne weiter. Als direkter Ansprechpartner zu diesem Thema steht Ihnen Herr Dr. Michael Holweger zur Verfügung.

Selbstverständlich können wir auch als alleinige oder zusätzlich flankierende Maßnahmen folgende Gesundheitsaktionen (hier nur eine kleine Auswahl) anbieten:

1. Angebot: "Darmkrebsvorsorge"
Auch wenn diese Gesundheitsvorsorge eine Leistung der Krankenkassen darstellt, erscheint es wichtig, gerade diese so wertvolle Vorsorge im Betrieb anzubieten. Bei den Männern nutzen lediglich 10% der Bevölkerung diese Leistung. Die Rücklaufquoten am Arbeitsplatz sind deutlich höher. Unternehmen, welche diese Form der Prävention wählen, können zu Recht behaupten, nachhaltig für ihre Beschäftigten etwas Positives getan zu haben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird im Rahmen der kostenlosen Darmkrebsvorsoge ein Stuhltest zur Verfügung gestellt, welcher dann ausgewertet wird.

2. Angebot: "Risiko Diabetes"
Übergewicht ist die Hauptursache für die Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland: "Diabetes mellitus". Je länger ein Diabetes besteht, desto wahrscheinlicher sind schwerwiegende Komplikationen wie Herzinfarkt, Nierenschwäche, Erblindung oder gar Amputationen am Bein. Welche Auswirkungen dies auf das persönliche Leben und die Arbeitswelt hat, kann sich jeder vorstellen. Die Dunkelziffer der noch nicht erkannten Fälle ist vermutlich sehr hoch. Es gibt kostengünstige Verfahren, derartige Risiken zu entdecken. Alternativ oder ergänzend können auch Laboruntersuchungen helfen, die Volkskrankheit Nr. 1 zu entdecken.

3. Angebot: "Gesunde Ernährung"
Den Beschäftigten wird z.B. während der Woche ein gesundes, ernährungsphysiologisch ausgewogenes und preiswertes Essen angeboten. Gekoppelt an eine betriebliche Veranstaltung (z.B. Betriebsversammlung) werden bei dieser Aktion die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema informiert.

4. Angebot: "Hautschutzkampagne"
Die wichtigsten 2 Quadratmeter, die wir haben. Mit unterhaltsamen Lehrfilmen, praktischem Anschauungsmaterial und einem "Fühlsäckchen" wird das Thema den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nahe gebracht. Je nach Anforderung kann mittels der "Dermaluxlampe" der Erfolg einer Desinfektionsmaßnahme oder einer Händeschutzmaßnahme gezeigt werden.

5. Angebot: "Gesunder Rücken"
Durch ein gut abgestimmtes Übungsprogramm können viele Rückenleiden verhindert oder verbessert werden.

6. Angebot: "Raucherentwöhnung"
Menschen, welche mit dem Rauchen aufhören wollen, erfahren hier Unterstützung. Ein Raucherentwöhnungskurs macht es möglich.

Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz


Psychische Belastungen am Arbeitsplatz müssen auch in der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden. Die Art der Umsetzung ist dem Unternehmer frei überlassen.  
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