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Grundsatz 20
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Berufsgenossenschaftliche


Grundsatzuntersuchung nach G 20



(= Lärm)

Hörtest – Audiometrie



Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung muss bei allen Personen durchgeführt werden, bei denen eine Gehörgefährdung durch Lärm besteht (Grundsatz 20). In der Fachsprache bezeichnet man diesen „Hörtest“ als „Audiometrie“.

Die Untersuchung soll eine Schädigung des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkennen helfen und eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Sinnesorgans Ohr erhalten. Alle Personen, die im Lärmbereich tätig sind, sollten konsequent einen Gehörschutz tragen.
Aufgepasst:
Am Tag der Untersuchung sollte möglichst eine Lärmpause von 12 Stunden eingehalten werden.

Dies bedeutet, dass die zu untersuchende Person idealerweise 12 Stunden vor dem "Hörtest" nicht im Lärmbereich gearbeitet haben sollte.





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